{"id":438,"date":"2019-09-27T14:13:45","date_gmt":"2019-09-27T14:13:45","guid":{"rendered":"https:\/\/braun-klabes.de\/?page_id=438"},"modified":"2019-11-19T12:51:57","modified_gmt":"2019-11-19T12:51:57","slug":"__trashed","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/braun-klabes.de\/?page_id=438","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Braun-Klabes GmbH"},"content":{"rendered":"<h6>\u00a7 1\u00a0Vertragsabschluss<\/h6>\n<p>Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Braun-Klabes GmbH zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder E-Mail, m\u00fcndlich, fernm\u00fcndlich, per Internetbuchung oder durch schl\u00fcssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erf\u00fcllung des Vertrages, gleichg\u00fcltig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgr\u00fcnden eine Zusage nicht m\u00f6glich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes f\u00fcr das Tier als geschlossen.<\/p>\n<h6>\u00a7 2 Gegenstand des Vertrages<\/h6>\n<p>Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.<\/p>\n<h6>\u00a7 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung<\/h6>\n<p>(1) Die Braun-Klabes GmbH ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterk\u00fcnfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausl\u00e4ufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegen im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Braun-Klabes GmbH, unter Beachtung der Buchungen\/W\u00fcnsche des Kunden.<\/p>\n<p>(2) Das Einchecken\/Auschecken ist durch den Kunden von montags bis freitags von 8.30 bis 10.00 Uhr und von 15.30 bis 18.00 Uhr m\u00f6glich, an Wochenenden und Feiertagen: Checkin 08.00 bis 09.00 Uhr, Checkout 08.00 bis 09.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr.<\/p>\n<p>(3) Der Kunde ist verpflichtet, den gebuchten Leistungsumfang der Braun-Klabes GmbH, einschlie\u00dflich der georderten Zusatzleistungen vor Antritt des Aufenthaltes in bar, im paydirekt E-Payment-Verfahren oder Giropay E-Payment-Verfahren zu leisten. Die Kontoverbindungen entnimmt der Kunde dem Impressum.<\/p>\n<p>(4) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Prospektbeschreibung der Braun-Klabes GmbH. Ist die Erbringung von beschriebenen Leistungen, die nicht zur Grundversorgung und Betreuung des Tieres geh\u00f6ren, wie die Ver\u00f6ffentlichung von aktuellen Bildern im Internet, von zeitlichen und technischen Faktoren abh\u00e4ngig, so handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot und geh\u00f6rt nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. W\u00fcnscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, sp\u00e4testens beim Einchecken zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(5) Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.<\/p>\n<p>(6) Die vereinbarten Preise schlie\u00dfen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erh\u00f6hen, werden die Preise automatisch angeglichen.<\/p>\n<p>(7) Ein Aufenthalt auf der Quarant\u00e4nestation (bei nicht ausreichend geimpften Tieren) oder Krankenstation (auf tier\u00e4rztliche Anordnung) entspricht der Unterbringung in einem Einzelzimmer.<\/p>\n<p>(8) \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserf\u00fcllung 4 Monate und erh\u00f6ht sich der vom Hotel allgemein f\u00fcr derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die Braun-Klabes GmbH den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>(9) Die Preise k\u00f6nnen von der Braun-Klabes GmbH ferner ge\u00e4ndert werden, wenn der Kunde nachtr\u00e4glich \u00c4nderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere w\u00fcnscht und das Hotel dem zustimmt. Gleichfalls beh\u00e4lt sich die Braun-Klabes GmbH die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes des Tieres in der Braun-Klabes GmbH ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>(10) Die Braun-Klabes GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Ber\u00fccksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung von 25% des Gesamtbetrages zu leisten oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag vereinbart werden.<\/p>\n<p>(11) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person der Braun-Klabes GmbH liegenden Gr\u00fcnden \u00fcberschritten werden, der Kunde nicht mehr erreichbar sein und der Kunde nicht ausdr\u00fccklich der Braun-Klabes GmbH eine Verl\u00e4ngerung des Aufenthaltes antragen &#8211; was anzunehmen der Braun-Klabes GmbH frei bleibt &#8211; ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinn\u00fctzigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>(12) Bei Beendigung des Aufenthaltes kann eine zus\u00e4tzliche Abrechnung erfolgen (Bsp: w\u00e4hrend des Aufenthaltes gebuchte Leistungen, Tierarztkosten, Mehraufwand der Braun-Klabes GmbH durch Tierarztbesuch (Fahrtkosten, zus\u00e4tzlicher Zeitaufwand).Die Summe ist in bar zu begleichen.<\/p>\n<p>(13) Der Kunde kann nur mit\/wegen einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung der Braun-Klabes GmbH aufrechnen oder mindern oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen.<\/p>\n<h6>\u00a7 4 R\u00fccktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)<\/h6>\n<p>Ein R\u00fccktritt des Kunden von dem mit der Braun-Klabes GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Braun-Klabes GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.<\/p>\n<p>(1) Dies gilt nicht in F\u00e4llen des Leistungsverzuges der Braun-Klabes GmbH oder einer von ihm zu vertretenden Unm\u00f6glichkeit der Leistungserbringung.<\/p>\n<p>(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum R\u00fccktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R\u00fccktritt schriftlich gegen\u00fcber der Braun-Klabes GmbH aus\u00fcbt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Braun-Klabes GmbH oder eine von ihm zu vertretende Unm\u00f6glichkeit der Leistungserbringung vorliegt.<\/p>\n<p>(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Braun-Klabes GmbH die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In F\u00e4llen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der von der Braun-Klabes GmbH angebotenen Leistungen kann dieses die bestellten und reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere f\u00fcr die Logis, Verpflegung und Sonderleistungen der Tiere, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegen\u00fcber berechnen:<\/p>\n<p>\uf0b7 Stornierungen bis einschlie\u00dflich 31 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung 25 % der bestellten \/ reservierten Leistungen, aber mindestens 25,00 \u20ac<\/p>\n<p>\uf0b7 Stornierungen zwischen einschlie\u00dflich 30. und einschlie\u00dflich 10. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung : Berechnung 50 % der bestellten \/ reservierten Leistungen, aber mindestens 50,00 \u20ac<\/p>\n<p>\uf0b7 Stornierungen ab dem 9. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 100 % der bestellten\/ reservierten Leistungen, aber mindestens 75,00 \u20ac<\/p>\n<p>(4) Die vorstehende Stornogeb\u00fchren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden. Wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welche storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdr\u00fcckliche Stornierung die bestellten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt 100% der bestellten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unm\u00f6glichkeit der Leistungserbringung vorliegt.<\/p>\n<p>Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Einer Stornierung gleich kommt das Abholen des Hundes vor der gebuchten Zeit.<\/p>\n<h6>\u00a7 5 R\u00fccktritt der Braun-Klabes GmbH<\/h6>\n<p>(1) Sofern ein R\u00fccktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Pl\u00e4tzen vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Braun-Klabes GmbH ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>(3) Ferner ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, beispielsweise falls<\/p>\n<p>\uf0b7 h\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen,<\/p>\n<p>\uf0b7 Zimmer unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden,<\/p>\n<p>\uf0b7 die Braun-Klabes GmbH begr\u00fcndeten Anlass zur Annahme erh\u00e4lt, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Braun-Klabes GmbH zuzurechnen ist.<\/p>\n<p>Die Braun-Klabes GmbH hat den Kunden von der Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>(4) Bei berechtigtem R\u00fccktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.<\/p>\n<h6>\u00a7 6\u00a0Haftung<\/h6>\n<p>Soweit Dritte die Braun-Klabes GmbH f\u00fcr Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und\/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverh\u00e4ltnis die Braun-Klabes GmbH von allen Regressanspr\u00fcchen Dritter uneingeschr\u00e4nkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Braun-Klabes GmbH der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung zu machen w\u00e4re. Die Regelung und Abwicklung im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis erfolgt direkt zwischen Kunden und gesch\u00e4digtem Dritten. Der Kunde erm\u00e4chtigt das Hotel entsprechend notwendige Daten an den Gesch\u00e4digten herauszugeben. Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verh\u00e4ltnis zu anderen Kunden der Braun-Klabes GmbH, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleicherma\u00dfen haftet der Kunde uneingeschr\u00e4nkt dem Hotel auch f\u00fcr solche Sch\u00e4den, welche dem Personal der Braun-Klabes GmbH und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Braun-Klabes GmbH sei urs\u00e4chlich f\u00fcr den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die Braun-Klabes GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der Versicherung verweisen zu lassen. Kommt es w\u00e4hrend des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Bei\u00dfen eines Hundes gegen\u00fcber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht des Hotels aufgrund der dadurch auftretenden Gef\u00e4hrdung des Personals nicht mehr vertretbar, ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das Tier schnellstm\u00f6glich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die Braun-Klabes GmbH im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Ma\u00dfe einzuschr\u00e4nken, dass eine Gef\u00e4hrdung des Personals ausgeschlossen wird.<\/p>\n<p>Die Braun-Klabes GmbH ist um bestm\u00f6gliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bem\u00fcht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen oder dieses w\u00e4hrend des Aufenthalts bei der Braun-Klabes GmbH versterben, verzichtet der Kunde, &#8211; der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko bei der Braun-Klabes GmbH verbringt -, auf alle Regressm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber der Braun-Klabes GmbH, das insoweit nur f\u00fcr eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrl\u00e4ssigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber f\u00fcr Drittverschulden, noch f\u00fcr Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die Braun-Klabes GmbH haftet dem Kunden insoweit maximal in H\u00f6he des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber f\u00fcr Folgesch\u00e4den und auch nicht f\u00fcr unmittelbare Sch\u00e4den und Kosten. Die Braun-Klabes GmbH hat hinsichtlich seiner Forderungen und Anspr\u00fcche sowie bez\u00fcglich etwaiger Freistellungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.<\/p>\n<p>Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gew\u00fcnscht wird, \u00fcbernimmt das Hotel aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bez\u00fcglich Sch\u00e4den an dem Tier und bez\u00fcglich Sch\u00e4den, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Sch\u00e4den, die durch eine, der Braun-Klabes GmbH nachgewiesenen, grob fahrl\u00e4ssigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.<\/p>\n<h6>\u00a7 7 Tier\u00e4rztliche Versorgung<\/h6>\n<p>F\u00fcr den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen des Hotels einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Das Hotel wird f\u00fcr diesen Fall ausdr\u00fccklich erm\u00e4chtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die mit dem Hotel zusammen arbeitende Tierarztpraxis mit der tier\u00e4rztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Dar\u00fcber hinaus erm\u00e4chtigt der Kunde das Hotel im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und \/ oder weiterbehandelnde Fachtier\u00e4rzte und Kliniken mit der tier\u00e4rztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.<\/p>\n<p>Sollte tier\u00e4rztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Braun-Klabes GmbH die Bitte zur Zustimmung der Einschl\u00e4ferung des Tieres herangetragen werden, ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverz\u00fcglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.<\/p>\n<p>Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Braun-Klabes GmbH zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Ma\u00dfnahmen berechtigt.<\/p>\n<p>Soweit die Braun-Klabes GmbH f\u00fcr Heilbehandlungsma\u00dfnahmen kostenm\u00e4\u00dfig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde das Hotel von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung pers\u00f6nlich ablehnt, bzw. sie selber nicht h\u00e4tte durchf\u00fchren lassen.<\/p>\n<p>Der Impfpass des Tieres muss bei Aush\u00e4ndigung des Tieres der Braun-Klabes GmbH vorgezeigt werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgef\u00fchrt oder nachweislich sein, ist die Braun-Klabes GmbH berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten \u00fcber den Impfstatus des Tieres bestehen, erkl\u00e4rt der Kunde sein Einverst\u00e4ndnis dazu, dass das Tier bis zur Kl\u00e4rung auf die Quarant\u00e4nestation aufgenommen wird.<\/p>\n<h6>\u00a7 8\u00a0Datenspeicherung<\/h6>\n<p>Der Kunde erkl\u00e4rt seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Braun-Klabes GmbH sowie der mit der Abwicklung und Durchf\u00fchrung des Aufenthaltes im Hotel beauftragten Unternehmen.<\/p>\n<p>Der Kunde erkl\u00e4rt sein Einverst\u00e4ndnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres.<\/p>\n<h6>\u00a7 9 Film- und Tonaufnahmen<\/h6>\n<p>Der Kunde erkl\u00e4rt seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung zu einer Verwendung und Ver\u00f6ffentlichung von Film-\/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche w\u00e4hrend dessen Betreuung erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Verg\u00fctung.<\/p>\n<h6>\u00a7 10 Schlussbestimmungen<\/h6>\n<p>Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich m\u00f6glich und zul\u00e4ssig, der Sitz der Braun-Klabes GmbH in Steinfurt. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ung\u00fcltig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgr\u00fcnden nicht durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, wird die G\u00fcltigkeit des Vertrages hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ung\u00fcltige oder unwirksame oder nicht durchf\u00fchrbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ung\u00fcltigen Regelung gerecht werden.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1\u00a0Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Braun-Klabes GmbH zustande. 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