Der Sachkundenachweis ist die Bescheinigung, dass eine Person für die Haltung eines Hundes befähigt und geeignet ist. Die Bescheinigung ist laut Landeshundegesetz NRW Pflicht für Hundehalter von Hunden, die mehr als 20 kg wiegen und/oder eine Schulterhöhe von über 40 cm haben (so genannte 20/40-Hunde).
Für die Amtswege:
Sachkundenachweis für Ihren Hund
Den Sachkundenachweis (Multiple-Choice-Test) können Sie bei uns im Hause durchführen. Dazu stellen wir Ihnen Fragen zur Haltung und zum Führen Ihres Hundes. Ziel ist es, dass Sie Ihren Hund ordnungsgemäß anmelden können. Wir geben Ihnen gerne einen Termin.